Information zur Neufestsetzung der Hundesteuer

    Letztes Jahr hat der Marktgemeinderat Waging a.See eine Satzungsänderung für 2021 beschlossen und die Hundesteuer wie folgt festgesetzt:

    - Für den ersten Hund 60,00 Euro/Jahr,

    - Für den zweiten Hund 90,00 Euro/Jahr und

    - Für den dritten und jeden weiteren Hund 120,00 Euro/Jahr.

    Die Steuer für das Halten eines Kampfhundes ist bei 600,00 Euro/Jahr unangetastet geblieben.

    Weiter wurde die Steuerermäßigung für „Weiler“ (benachbarte Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen) abgeschafft.

    Ein besonderer Zweck der Hundehaltung in Einöden ist das dort vorhandene größere Bedürfnis nach Schutz durch einen Hund der dort Wohnenden.

    Das Schutzbedürfnis und die damit verbundene Halbierung der Hundesteuer in Weilern ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, so dass nur noch die Einöden, welche 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind, diese Ermäßigungen erfahren sollen.

    Des Weiteren entfällt ab 2021 die Züchtersteuer, welche die Hunde in der Zucht um die Hälfte ermäßigt hatte.

    Für Fragen steht Ihnen gerne die Steuerstelle zur Verfügung.

    Steuerstelle

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