Start der Gebührenpflicht auf den Parkplätzen der Strandbäder Tettenhausen, Taching und Tengling

    Nachdem die Gemeinderäte des Marktes Waging a. See und der Gemeinde Taching a. See die Einführung einer Parkgebührenverordnung beschlossen haben, startet die Gebührenpflicht auf den Parkplätzen der Strandbäder in Tettenhausen, Taching und Tengling nun am 15.08.2022.

     

    Auf den zwei Parkplätzen in Tettenhausen (Wiesenparkplatz und Boadwirt Tettenhausen) ist von Mai bis September zwischen 9.00 und 17.00 Uhr das Parken in der ersten Stunde kostenfrei, danach fällt pro angefangener weiterer Stunde eine Gebühr von 1,00 € an. Die Höchstparkgebühr ist je Parktag auf 5,00 € begrenzt. Ein Jahresticket kostet 50,00 €.

    Auf den Parkplätzen der Strandbäder Taching und Tengling fallen Parkgebühren im Zeitraum von März bis Oktober zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr an, wobei die ersten 30 Minuten innerhalb des gebührenpflichtigen Zeitraums kostenfrei sind. Nach Ablauf der ersten halben Stunde werden für jede angefangene Stunde 0,50 € Parkgebühr fällig. Die Höchstparkgebühr ist je Parktag auf 3,00 € begrenzt. Ein Jahresticket kostet 40,00 €. Lenker von Zweirädern mit amtlichem Kennzeichen zahlen ab der 31. Minute eine Gebühr in Höhe von 0,30 € für jede angefangene Stunde. Die Höchstparkgebühr beträgt hier je Parktag 1,50 €. Die Parkgebühr für ein Jahresparkticket für Zweiräder mit einem amtlichen Kennzeichen beträgt 20,00 €.

     

    Für alle gebührenpflichtigen Parkplätze der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See gilt zudem, dass ein mehrtägiges Parken nicht erlaubt ist und ein generelles Übernachtungsverbot besteht. Die Parkgebühren können an einem Parkautomaten über die Eingabe des amtlichen Kennzeichens bzw. über die Parkster-App per Handy entrichtet werden, das Einlegen eines Parkscheins entfällt damit.

    Jahrestickets können bequem über die Parkster-App gebucht bzw. bei der Tourist-Information Waging a. See, Salzburger Str. 32, 83329 Waging a. See, erworben werden.

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